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Informationen in Leichter Sprache

Info über diese Internet-Seite 
in Leichter Sprache

Wir haben eine Aktion gemacht.
Wir wollen, dass Menschen Bremerhaven mögen.
Wir haben Videos und Bilder gemacht.
Wir haben diese Internet-Seite gemacht.
Wir sind die Firmen BIS und STÄWOG.
Die BIS hilft Firmen in Bremerhaven.
Die STÄWOG baut Wohnungen in Bremerhaven.

Bremerhaven ist eine tolle Stadt.
Man kann dort gut:

  • Wohnen
  • Arbeiten
  • Leben
  • Studieren.

In Bremerhaven leben fast 120.000 Menschen.
Bremerhaven liegt im Norden von Deutschland.
Dort fließt der Fluss Weser ins Meer.
Es ist hier die einzige Groß-Stadt an der Nord-See.

Die Menschen in Bremerhaven

  • sind nett
  • mögen neue Dinge
  • sind stark
  • geben nicht auf. 

Viele Menschen kommen und gehen in Bremerhaven.
Das ist normal,
weil Bremerhaven einen Hafen hat.
In Bremerhaven bleiben auch viele Menschen.

Es gibt große und kleine Firmen.
Viele Firmen stellen hier Essen her.
Viele Firmen machen Verpackungen.
Viele Firmen liefern Dinge.

Es gibt eine Hoch-Schule.
Dort kann man besondere Sachen lernen.
In der Stadt wird viel geforscht.

Wir wollen zeigen, 
wie es wirklich in Bremerhaven ist.

Wir nutzen das Internet:

  • diese Internet-Seite
  • Facebook
  • Instagram.

Wir sind gegen alte Vor-Urteile gegen Bremerhaven.
Wir zeigen: 
Was macht Bremerhaven besonders?

Die besten Werbe-Leute für Bremerhaven
sind Menschen aus Bremerhaven.

Wir zeigen Videos.
In den Videos reden Menschen aus Bremerhaven.

Janine Wübben und Insa Rabbel haben die Aktion gestartet.
Janine Wübben ist von der Firma STÄWOG.
Insa Rabbel ist von der Firma BIS.
Die Werbe-Firma bigbenreklamebureau hat die Aktion gemacht.

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit 

in Leichter Sprache

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können. 
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für 

  • blinde Menschen. 
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können. 

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps 
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen. 
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland  oder von der Bundesregierung.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau 
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.

Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.

Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.

Der Text ist 

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen. 
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite? 
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein. 
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.

    Wichtig:
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen. 
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.

Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.

Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite? 
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?

Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.

Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf 
  • mit einem Kontakt-Formular

Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
Telefon: 04 71 / 94 64 69 26
E-Mail: rabbel@bis-bremerhaven.de

Sie können sich über diese Dinge beschweren:         

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
    Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel: 
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben. 

Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?

Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59 
28199 Bremen 
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle. 
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.

Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist eine Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.

Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit? 
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App. 

In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können. 

Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite. 


Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit 

in Gebärdensprache